Fahreignungsseminar (FES)

Das Fahreignungsseminar ist eine Maßnahme zum Punkteabbau im Fahreignungsregister. Im Rahmen von zwei verkehrspsychologischen Einzelsitzungen mit einem Verkehrspsychologen und zwei verkehrspädagogischen Einzelsitzungen mit einem Fahrlehrer werden sicherheitsrelevante Themen behandelt. Außerdem wird der Teilnehmer zu einer Reflexion seines Fahrverhaltens angeleitet. Er lernt so, Risiken im Straßenverkehr besser einzuschätzen und alternative Verhaltensweisen zu trainieren. Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme wird ein Punkt abgebaut.

Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit

Die verkehrspsychologische Beratung richtet sich an Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen Ordnungswidrigkeiten und/oder Verkehrsstraftaten aufgefallen sind. Im Rahmen der insgesamt 3 Einzelgespräche werden die Ursachen der Verkehrsauffälligkeiten aufgearbeitet und Wege zu einem angemesseneren Verhalten im Straßenverkehr aufgezeigt. Die Beratung soll dazu anregen, die eigene Einstellung zum Straßenverkehr und zum verkehrssicheren Verhalten zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern. Dies setzt eine gründliche Auseinandersetzung mit den persönlichen Bedingungen von Verkehrsauffälligkeiten voraus (u. a. Nachdenken über das eigene Verhalten, Umgang mit Zeitdruck, Risikoeinschätzung, Gefühle im Straßenverkehr usw.).

MPU Beratung

Die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) Eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) wird von der Fahrerlaubnisbehörde gefordert, wenn z. B. aufgrund von Alkohol- oder Drogendelikten, nach Verkehrsverstößen (z.B. Erreichen von 8 Punkten in Flensburg) oder Straftaten erhebliche Zweifel an der Fahreignung entstanden sind. Im Rahmen der MPU hat der Kunde die Chance diese Zweifel auszuräumen. Die Untersuchung umfasst ein psychologisches Gespräch, ein ärztliches Gespräch und verschiedene psychophysiologische Leistungstests. Eine gründliche Selbstreflexion und Vorbereitung ist für ein erfolgreiches Bestehen dieser Untersuchung wichtig. Ein positives Ergebnis kann dazu führen, dass die Fahrerlaubnis wiedererlangt oder neu beantragt werden kann.